Der ZAD begrüßt das entsprechende Rechtsgutachten aus Den Haag. Damit, so der Vorsitzende Azat Ordukhanyan, rückt auch die internationale Anerkennung der Republik Berg-Karabach ein gutes Stück näher. Die Kosovo-Entscheidung des IGH gelte selbstverständlich gleichermaßen für Berg-Karabach, das sich 1991 im Einklang mit der Verfassung der Sowjetunion für unabhängig erklärt und damit den Status eines Autonomen Gebiets in der Sowjetrepublik Aserbeidschan beendet hat. Berg-Karabach, eine alte armenische Provinz, die unter Stalin vom Mutterland getrennt und willkürlich an Aserbeidschan angeschlossen wurde, war und ist vorwiegend von Armeniern bewohnt, die damals ihr Recht auf nationale Selbstbestimmung wahrgenommen haben. Der drei Jahre währende Befreiungskrieg hat zig Tausende Opfer gefordert. Der ZAD, der hier in Deutschland viele armenische Flüchtlinge aus der Region vertritt, hegt nach dem Spruch des IGH die Hoffnung, dass nun bald eine nachhaltige politische Lösung für den andauernden Konflikt gefunden wird. Ordukhanyan: „Den Haag stärkt das nationale Selbstbestimmungsrecht. Das ist ein gutes Signal. Wenn das Völkerrecht, wie es in dem Gutachten heißt, kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen enthält und wenn das Kosovo mit seiner Unabhängigkeitserklärung nicht gegen allgemeines internationales Recht verstoßen hat, dann stützt diese Einschätzung massiv die Position Karabachs. Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs macht Hoffnung auf eine friedliche und selbstbestimmte Zukunft Berg-Karabachs – und damit auch auf eine Verbesserung der schwierigen wirtschaftlichen Situation unserer dort lebenden Landsleute.“
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand des Zentralrats der Armenier in Deutschland
Frankfurt am Main
26.07.2010