Die Region Berg-Karabach gehöre völkerrechtlich zu Aserbeidschan, werde aber heute von Armenien kontrolliert. Beides ist falsch. Der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD), der unter anderem auch die Interessen vieler armenischer Flüchtlinge aus dieser umkämpften Bergregion vertritt, stellt dazu klar: Erstens hat Karabach völkerrechtlich niemals zu Aserbeidschan gehört, sondern war als Autonome Republik Berg-Karabach eingebunden in die Sowjetunion, bis es sich in einem schmerzhaften Prozess - in Einklang mit der Verfassung der UdSSR - für unabhängig erklärt hat; einen völkerrechtlich unabhängigen Staat Aserbeidschan gab es zu der Zeit nicht. Zweitens ist die Republik Berg-Karabach ein souveräner Staat, der nicht mehr unter irgendeiner fremden Kontrolle steht.
Der ZAD weist darauf hin, dass Karabach historisch immer zu Armenien gehört hat und dass erst die zerstörerische Nationalitätenpolitik Josef Stalins die gewaltsame Abtrennung vom Mutterland und die willkürliche Zuordnung als Autonome Republik zu Aserbeidschan befohlen hat. Die überwiegend armenische Bevölkerung Karabachs hat sich ihre Freiheit in einem an Opfern reichen Krieg gegen Aserbeidschan erkämpfen müssen. Ausgangspunkt waren systematische blutige Massaker von organisierten aserbeidschanischen Totschlägerbanden in der Industriestadt Sumgait vor 22 Jahren. Politische Beobachter, die heutige Lösungsansätze für den Karabach-Konflikt bewerten, müssen auch dies abwägen: das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes gegen die Willkür eines furchtbaren Diktators.
Azat Ordukhanyan
Vorsitzender des Zentralrats der Armenier in Deutschland
Frankfurt am Main
24.06.2010
www.zentralrat.org