Zwar hat der Bundestag 2005 den Genozid an den Armeniern anerkannt, hat
allerdings dabei versäumt, ausdrücklich Bezug zu nehmen auf die entsprechende
UN-Konvention. Der ZAD fordert in diesem Punkt eine Korrektur. Außerdem
unterstützt der ZAD die Eingabe eines Gesetzentwurfs an den Petitionsausschuss des Bundestages, mit dem die
Leugnung des Völkermords auch in Deutschland unter Strafe gestellt werden soll.
Wie wichtig eine solche Maßnahme ist, wurde gerade in jüngster Zeit wieder sehr
deutlich: Da reist ein türkischer Historiker ungestraft durch unser Land und
unsere Universitäten und verbreitet die Völkermordlüge; da äußert der türkische
Verteidigungsminister ohne jede Scheu und ohne jede Konsequenz, dass die
Vertreibungen von Griechen und Armeniern zu Beginn des vorigen Jahrhunderts für
den Bestand der türkischen Nation nur von Vorteil gewesen seien – und Brüssel
zeigt keine rote Karte. Erst eine internationale Anerkennung des Völkermords und
eine international verankerte Strafbarkeit der Leugnung können solche Auswüchse
verhindern.