Deutschland unterstütze daher mit Nachdruck die Vermittlungsbemühungen des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel und entsendet deutsches Personal zur EUMA-Mission der Europäischen Union in Armenien. Hierbei ist zu bemerken, dass die vom Bundeskanzler geäußerte Position bezüglich der Wichtigkeit des Selbstbestimmungsrechts den Willen der Menschen in Bergkarabach widerspiegelt.
Für den ZAD ist diese klare Haltung von Bundeskanzler Scholz zum Selbstbestimmungsrecht der Karabach-Armenier äußerst begrüßenswert. Auch freuen wir uns auf die positiven Entwicklungen und Beziehungen sowie den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Armenien.
Bezeichnenderweise erwähnte Premierminister Paschinjan während seiner Rede vor der armenischen Gemeinschaft in Berlin am 3. März 2022 die Äußerung von Bundeskanzler Olaf Scholz zum Selbstbestimmungsrecht der Karabach-Armenier jedoch nicht. Vielmehr sprach sich Paschinjan dafür aus, die Rechte der Karabach-Armenier zu schützen.
Die Angriffe und Sabotageaktionen seitens Aserbaidschans gehen weiter, noch immer wird der einzige Korridor von Armenien nach Bergkarabach — für die Bewohner überlebensnotwendig — von Aserbeidschan seit Monaten blockiert. Erst vor zwei Tagen hat eine Gruppe aserbaidschanischer Streitkräfte Feuer auf ein Auto der Pass- und Visaabteilung der Polizei von Bergkarabach eröffnet und dabei 3 Polizisten getötet. Es bestehen Videoaufnahmen seitens Bergkarabachs, die den aserbaidschanischen Angriff deutlich dokumentieren. Dabei weist das aserbaidschanische Verteidigungsministerium den Vorfall zurück und stellt die Situation komplett verfälscht dar. Die andauernden Sabotageakte und Aggressionen von Aserbaidschan erhöhen die Spannungen in der Region weiter und halten die Menschen in Bergkarabach in permanenter Angst vor einer sich abzeichnenden, immer deutlich werdenden Absicht einer ethnischen Säuberung. Angesichts dieser deutlichen Signale und Aserbeidschans ganz offenkundig, unverblümt armenophoben, volksverhetzenden Rhetorik ist es daher unklar, inwiefern die Rechte der Karabach-Armenier ohne ein Selbstbestimmungsrecht realistisch geschützt werden können. Foto: Bundesregierung