Aserbaidschans groß angelegte Militäroffensive auf die Republik Artsakh wird von schwerwiegenden Verstößen gegen die Normen des humanitären Völkerrechts sowie gegen die in bewaffneten Konflikten geltenden Gesetze und Gepflogenheiten begleitet. Insbesondere die aserbaidschanisch-türkischen bewaffneten Formationen beschießen absichtlich Städte, Dörfer und zivile Einrichtungen von Artsakh mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren und zu töten. Infolge ihrer kriminellen Vorgehen gibt es zahlreiche zivile Opfer.
Wir begrüßen die Bemühungen der Staats- und Regierungschefs der Minsk-Gruppe der OSZE und der gesamten Weltgemeinschaft, die darauf abzielen, die bewaffnete Aggression Aserbaidschans unverzüglich zu beenden und die Spannungen abzubauen. Gleichzeitig stellen wir fest, dass alle Forderungen und Appelle der internationalen Gemeinschaft vom Dreifachbündnis der Türkei, Aserbaidschans und terroristischer Organisationen zynisch abgelehnt werden.
Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, die Unabhängigkeit der Republik Artsakh anzuerkennen, um die Rechte der Bürger von Artsakh auf Leben und friedliche Entwicklung zu gewährleisten. Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist die internationale Anerkennung von Artsakh der einzige wirksame Mechanismus zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit in der Region.
Stepanakert, 03. Oktober 2020