Offener Brief an die Fraktionsvorsitzenden und Abgeordneten des Deutschen Bundestags
30.05.2016
Bundestagsresolution "Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Angesichts der anstehenden Aussprache und Entscheidung über den Antrag „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ möchten wir uns als Vertreter der Nachkommen der Armenier, Aramäer und der Griechen des Pontos mit einem Aufruf an Sie wenden.
Allem Voran danken wir für Ihre Bemühungen und ihr großes Engagement für diese notwendige und seit langer Zeit fällige Entschließung. Dass der Völkermord an den Armeniern heute noch Gegenstand einer Debatte über Anerkennung, Erinnerung und Gedenken sein muss, statt tatsächlich Gegenstand von Erinnerung und Gedenken zu sein, ist das Ergebnis einer von der Nachfolgegesellschaft der Täter beharrlich verfolgten, politischen Strategie der Leugnung. Uns ist die schwierige politische Lage, in welcher die Diskussion und Entschlussfassung über die Anerkennung des Genozids von 1915/16 stattfindet, sehr bewusst, gerade mit Blick auf die Türkei. Daher begrüßen wir es sehr, dass der Deutsche Bundestag sich dennoch bereit dazu zeigt, die vorliegende Bundestagsresolution zu beschließen.
Gleichwohl möchten wir unserer Besorgnis darüber Ausdruck verleihen, dass nicht nur die türkische Regierung und ihre diplomatischen Vertreter versuchen, Druck auf die bundesdeutschen Entscheidungsträger auszuüben, sondern auch türkische Organisationen und Vereine in Deutschland. Diese werden zum Teil von der Republik Türkei unterstützt, finanziert und gelenkt und tragen entscheidend dazu bei, die offizielle, nationalistische Leugnungspolitik der Türkei auch in der türkeistämmigen Gemeinschaft in Deutschland zu propagieren und zu etablieren. Der Rechtsphilosoph und frühere Verfassungsrichter Bernhard Schlink hat darauf hingewiesen, dass auch der sich in Schuld verstrickt, der sich zu den Tätern in einer Solidargemeinschaft befindet und diese Solidargemeinschaft auch nach der Tat aufrechterhält. Wer das Verbrechen seit mehr als 100 Jahren leugnet, eine Anerkennung des Verbrechens zu verhindern sucht und damit auch einen gesicherten, einen geschützten Raum für die Erinnerung der Opfergemeinschaften verhindert, der hält eine solche Solidargemeinschaft mit den Tätern des Genozids aufrecht.
Dass die Demonstration gegen die Resolution vom 28. Mai 2016, zu der zahlreiche türkische Organisationen deutschlandweit aufgerufen hatten, nur geringe Beteiligung gefunden hat, zeigt jedoch, dass die Haltung der Spitzenfunktionäre der Verbände nur bedingt das Meinungsbild der türkischstämmigen Gemeinschaft repräsentiert. Es ist richtig, dass ein harter Kern nationalistischer Funktionsträger existiert, der das seit den 1920er Jahren etablierte nationalistische Geschichts- und Identitätsbild der Türkei auch hier in Deutschland vertritt und damit nicht zuletzt dazu beiträgt, Integrationsprozesse zu verhindern oder zumindest zu erschweren.
Aber das Bild innerhalb der türkischstämmigen Gemeinschaft, die sich seit Jahrzehnten in einem Akkulturationsprozess befindet, ist deutlich differenzierter. Zudem muss auch differenziert betrachtet werden, wer und was als türkisch bezeichnet wird, umfasst der Begriff doch auch andere Gemeinschaften aus der Türkei wie Kurden, Aleviten und Eziden.
Daher möchten wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestags ermutigen, sich nicht beeindrucken zu lassen durch die Drohungen der türkischen Verbände und der Regierung der Republik Türkei, die eine politische Krisensituation in Europa schamlos zur Durchsetzung ihrer geschichts-, identitäts-, und nationalpolitischen Agenda ausnutzt und die mögliche Anerkennung des Völkermords zu einer schweren Belastung für die deutschtürkischen Beziehungen erklärt.
Die Verurteilung des Völkermordes und seine formale Anerkennung als Völkermord im Sinne der UN-Konvention durch den deutschen Bundestag sowie die nun mehr als 100 Jahren bestehende, berechtigte Forderung der Nachkommen der Opfer auf Anerkennung der Geschichte und Erfahrung ihrer Gemeinschaft, dürfen nicht politischen Interessen geopfert werden! Die Anerkennung der Erfahrung ist die einzige Möglichkeit, der Erinnerung und Gedenken an die Opfer einen geschützten Raum zu eröffnen.
Die Armenier, Aramäer und Pontos-Griechen in der Bundesrepublik Deutschland erwarten somit vom Bundestag eine explizite Anerkennung des Völkermords der Jahre 1915/16. Der Begriff "Völkermord" bezeichnet einen Straftatbestand. In dieser juristischen Qualifizierung liegt eine ethische Grundhaltung, die in der Resolution unzweideutig zum Ausdruck kommen sollte, sofern man ihr nicht die Bedeutung nehmen will.
Zudem erwarten wir eine aus der deutschen Mitverantwortung an den Verbrechen, denen Armenier, Aramäer und die Griechen des Pontos zum Opfer gefallen sind, erwachsene Verpflichtung der Bundesrepublik zur Unterstützung und besonderen Fürsorge für die armenische, aramäische und pontos-griechische Gemeinschaft in Deutschland, die als Nachkommen der Überlebenden des Genozids hinsichtlich ihrer Gemeinschaftsidentitäten gefährdet sind.
Mit Blick auf die türkischstämmige Bevölkerung Deutschlands ist die Aufarbeitung des Genozids eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Annahme von in Deutschland ansässigen Interessenvertretern des türkischen Staates aktiv verhindert wird. Umso begrüßenswerter ist, dass der Resolutionsentwurf, die Notwendigkeit schulischer, universitärer und politischer Bildung erkennt end entsprechende Projekte fördern möchte.
Für die Nachkommen der Gesellschaft der Täter mag die Ächtung des Geschehenen schmerzlich sein. Doch sie ist, besonders für jene, denen es immer noch an Unrechtsbewusstsein fehlt, eine unverzichtbare Bedingung für die Entstehung von Empathie, Reue und Trauer. Anders als türkische Verbände und ihre Funktionären behaupten, wird die Anerkennung des Völkermords das Verhältnis zwischen Armeniern und Türken nicht erschweren. Vielmehr wird die Anerkennung die Basis dafür bilden, dass überhaupt eine Aufarbeitung stattfinden kann und damit der Weg geebnet wird zu einem von gegenseitiger Akzeptanz bestimmten Miteinander, das schließlich auch zur Vergebung historischer Schuld und zu einer Aussöhnung sowie zu einer Annäherung zwischen der Republik Türkei und der Republik Armenien führen kann. Dies ist auch in den Debatten des Jahres 2015, in denen von Rednern aller Fraktionen eine eindeutige Qualifizierung des Tatbestands „Völkermord“ vorgenommen worden ist, deutlich gemacht.
Abschließend möchten wir die Fraktionsvorsitzenden bitten, eine namentliche Abstimmung über den Antrag zu befürworten. Es gilt gerade angesichts der historischen Entscheidung über die Anerkennung eines Menschenrechtsverbrechens, mit dem die deutsche Geschichte so eng verwoben ist, einer besonderen Verantwortung gerecht zu werden und namentlich für eine Entscheidung einzustehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jaklin Chatschadorian - Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland e.V.
Daniyel Demir - Vorsitzender des Bundesverbandes der Aramäer e.V.
Anastassios Ossipidis - Vorsitzender des Verbandes der Vereine der Griechen aus Pontos in Europa e.V.