HaOlam greift Pressemitteilung des ZAD auf und zitiert im Hinblick auf das Statement des Auswärtigen Amtes zur UN-Genozidkonvention den Leiter des Lepsiushauses: Befremdliche Argumentation aus dem Auswärtigen „Wenn man rückwirkend, und die Bundesregierung hat ja die die Völkermordkonvention der Vereinten Nationen erst in den 50er Jahren unterzeichnet, historische Ereignisse nicht als ‚Völkermord‘ bezeichnen kann, dann beträfe das ja in gleichem Maße auch die Shoa; und ich fürchte, der entsprechende Referent des Auswärtigen Amtes, der diese unselige Formulierung in die Welt getragen hat, hat nicht darüber nachgedacht, welchen Konsequenzen er sich möglicherweise damit aussetzt.“ Dank an Izi Aharon Hier gehts zum vollständigen Artikel: http://haolam.de/artikel_20698.html