Als Nebenkläger waren Armenien und die Türkei dem Verfahren beigetreten. Amal Clooney u.a vertrat dabei Armenien und stellte fest, dass es der Türkei ganz sicher nicht um die 'Verteidigung' der Meinungsfreiheit ginge, sondern offenkundig allein um die Leugnung des armenischen Genozids und der Verbreitung von Hass und Gewalt.