97. GEDENKTAG FÜR DIE OPFER DES GENOZIDS AN DEN ARMENIERN

GESETZ GEGEN LEUGNUNG VON VÖLKERMORDEN. Die Leugnung von Völkermorden muss verboten und jede Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt werden. Das ist die politische Forderung, die die in Deutschland lebenden Armenier in den Fokus der diesjährigen zentralen Gedenkfeier für die Opfer des türkischen Genozids von 1915 an ihrem Volk stellen.

Der 24. April steht seit 97 Jahren symbolisch für dieses Menschheitsverbrechen – das ist der Tag, an dem die jungtürkischen Technokraten ihre Mordmaschinerie angeworfen haben.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland (ZAD), Azat Ordukhanyan, erklärt dazu:

„Wir gedenken an diesem Tag der Toten, wir gedenken auch der vielen griechischen und assyrischen Opfer, wir gedenken derer, die auf der Flucht oder in der Diaspora elend zugrunde gegangen sind. Und wir gedenken all derer, die in den Jahrzehnten danach an der Leugnung gelitten haben und daran zerbrochen sind. Wir gedenken der Opfer und wir fordern zugleich, in ihrem Namen und im Namen der überlebenden Nachfahren: Anerkennung des Völkermords von 1915 und strafbewehrtes Verbot der Leugnung von Völkermorden.“
 
Die Gedenkfeier findet traditionell am 24. April um 19 Uhr in der Frankfurter Paulskirche statt. Die Gedenkrede hält der Bonner SPD-Politiker Bernhard von Grünberg, Mitbegründer der Aktion Courage und stellvertretender Bundesvorsitzender der UNO-Flüchtlingshilfe. Anschließend gibt der in Paris lebende Komponist und Pianist Vardan Mamikonyon ein Gedenkkonzert „In Memoriam“, das einen Baustein bildet in seinem bis ins Jahr 1915 angelegten Zyklus „100 Jahre Genozid – 100 Konzerte“. Neben ihm stehen der Tenor Kevork Hadjian aus Jerewan sowie Gor Harutyunyan (Bariton) und Suren Manukyan (Bass), beide aus Nürnberg, auf der Bühne.
 
Der ZAD und die Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland, die diese Gedenkveranstaltung gemeinsam tragen, verweisen im Vorfeld des 24. April auf das Gesetz, mit dem Frankreich kürzlich die Leugnung von Völkermorden verboten hat. Auch wenn dieses Gesetz in der von beiden Kammern verabschiedeten Form vom Verfassungsrat aufgehoben wurde und neu formuliert werden muss, gilt es den Armeniern als Vorbild für Deutschland: „Die Leugnung ist die Fortsetzung des Völkermords mit anderen Mitteln und stellt dessen letzte, integrale Etappe dar“, betonen sie und fordern zum wiederholten Mal, dass auch der deutsche Gesetzgeber aktiv wird. Im Geleittext zur Frankfurter Gedenkveranstaltung klagen die Armenier das Schweigen und das Lavieren der Politik an: „Machen Sie endlich Schluss mit der Verhöhnung der Opfer, geben Sie endlich den Toten ihre Würde zurück und öffnen sie den Hinterbliebenen den notwendigen Raum für ihre Trauer.“
 
Die Armenische Kirche und der ZAD mahnen die politische Kultur in Deutschland an: „Wir alle sind in der Lage, uns die Schrecken eines Völkermords vor Augen zu führen. Die Bilddatei in unseren Köpfen ist prall gefüllt: Auschwitz,  Der-es-Sor, Buchenwald, Ras-ul-Ajn. Aber können wir uns vorstellen, was es mit den Opfern macht, wenn diese Bilder durch staatliches Diktat verboten werden? Können wir uns vorstellen, was in den Seelen der Hinterbliebenen, in den Herzen der Überlebenden vor sich geht, wenn der Völkermord, dessen Opfer sie sind, doch gar nicht stattgefunden haben soll? Was richtet die Leugnung des türkischen Völkermords an den Armeniern durch die Türkei noch heute, fast hundert Jahre danach, bei denen an, die elend überlebt, die ihre ermordeten Familien zurücklassen und in die Diaspora fliehen mussten? Es gibt in Bezug auf den Völkermord an den Armeniern kein Informationsdefizit, es gibt einzig und allein ein Defizit an Willen, Täter und Opfer fein säuberlich zu trennen. Diplomatie statt Ehrlichkeit.  Politische Kultur?“

Gruppe 24. April

Eine Initiative des Zentralrats der Armenier in Deutschland
und der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland

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