Kommt zahlreich mit Transparenten, Postern, Trauerflor und Kerzen!
Zeit:08.Sept 2012 - 15:00 bis 16:30
Ort der Mahnwache: Ungarische Botschaft Berlin, Unter den Linden 74-76, 10117 Berlin-Mitte (nahe S-Bahnhof Brandenburger Tor).
MÖRDERFREIKAUF UND RECHTSBEUGUNG
Ein Bärendienst an der Rechtsstaatlichkeit
Ein Kapitalverbrechen: Am 19.02. 2004 ermordete der aserbaidschanische Staatszugehörige Ramil Safarow während eines Englischkurses im Rahmen der NATO-Veranstaltung „Partnerschaft für Frieden“ in Budapest den Kursteilnehmer Gurgen Margarjan (armenischer Staatszugehöriger) mit 16 Axtschlägen im Schlaf und verletzte einen weiteren Armenier schwer. Die Tat war ausschließlich durch ethnischen Hass motiviert. Safarow sieht sich als „aserbaidschanischen Soldaten“, dessen Aufgabe die Tötung von Armeniern sei.
Fragwürdiger ungarischer Gesinnungswandel:
Die ungarische Polizei qualifizierte 2004 die Tat als „besonders heimtückisch“. Safarow wurde von einem ungarischen Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Heimatstaat, wo ihn die Staatsführung und große Teile der Gesellschaft als patriotisches Vorbild feiern, hat sich seit Jahren um seine Überstellung bemüht. Die ungarischen Justizbehörden lehnten aber solche Anträge bisher stets mit der Begründung ab, dass nicht gesichert sei, dass der Verurteilte seine Strafe vollumfänglich verbüßt. Obwohl Safarow weiterhin keine Reue für seine Tat zeigte, wurde dieser Vorbehalt inzwischen aufgegeben: Am 31.08.2012 durfte der Axtmörder nach Aserbaidschan ausfliegen. Noch im Flugzeug erfuhr er von seiner Beförderung zum Major, seiner Begnadigung durch Staatspräsident Alijew und seiner Haftentschädigung. Bei seiner Ankunft in Aserbaidschan wurde er von einer großen Menschenmenge umjubelt.
Ungarischen Medien zufolge geht der Gesinnungswandel, der zur Auslieferung dieses Kapitalverbrechers geführt hat, auf den Aufkauf ungarischer Staatsobligationen im Wert von 3 Milliarden EURO zurück. Die Auslieferung Safarows in ein Land, wo mit seiner Amnestierung zur rechnen war, verletzt internationale Rechtsgrundsätze.
Folgenreiche Käuflichkeit:
Ein solcher Mörderfreikauf stellt ein ungeheuerliches Beispiel der Korruption von Politikern dar, ebenso eine Rechtsbeugung sowie Missachtung der Gerichtsbarkeit und der Unabhängigkeit der Judikative Ungarns. Die Entscheidung Ungarns zur Freilassung Safarows hat umgehend und unmittelbar zur Destabilisierung im Südkaukasus geführt und die grundverkehrten politischen und menschenrechtlichen Signale gesetzt: dass nämlich selbst kapitale Hasstäter auf Freilassung zählen dürfen, falls sie staatliche Geldgeber finden.
Damit Korruption, Scheckbuchpolitik und Mörderverehrung keine Schule machen, fordern wir:
- UMFASSENDE UNTERSUCHUNG UND VERURTEILUNG DER AUSLIEFERUNG DES AXTMÖRDERS R. SAFAROW DURCH INTERNATIONALE GREMIEN (VEREINTE NATIONEN, EUROPÄISCHE UNION u.a.)
- AUSSCHLUSS ASERBAIDSCHANS AUS DEM EUROPARAT: ein Land, das eine bizarre Verehrung von Kapitalverbrechern pflegt, gehört nicht in dieses Gremium!
V.i.S.d.P: Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung e.V. (Postfach 41 10 24, 12120 Berlin) *
Zentralrat der Armenier in Deutschland e.V. (Postfach 703040, 60567 Frankfurt am Main)