Presse


ZAD begrüßt Verurteilung wegen Völkermordlüge
Mit großer Freude begrüßt der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD) das heute veröffentlichte Urteil, mit dem das Schweizer Bundesgericht den Präsident der türkischen Arbeiterpartei, Dogu Perincek, der Rassendiskriminierung für schuldig befindet. Mit diesem Urteil stellt das höchste Schweizer Gericht definitiv klar, dass die Vernichtung der Armenier in den Jahren 1915 ff als Genozid im Sinne der UN-Völkermordkonvention von 1948 gelten. Perincek hatte diesen Völkermord mehrfach verleugnet und als "imperialistische Lüge" bezeichnet.

Die Entscheidung des Auswärtigen Ausschusses des US-Repräsentantenhauses bedeutet eine schwere Niederlage für die türkische Leugnungspolitik und deren Lobbyisten
Der Versuch der türkischen Regierung und ihrer Lobbyisten in den USA, den Auswärtigen Ausschuss des Repräsentantenhauses unter Druck zu setzen, um eine Anerkennung des Völkermords an den Armeniern zu verhindern, ist gescheitert. Am 10. Oktober hat der Auswärtige Ausschuss mit einer deutlichen Mehrheit von 27 zu 21 Stimmen eine Resolution verabschiedet, in der die Vernichtung Armenier im Osmanischen Reich als Völkermord verurteilt wird.

Erzbischof Norvan Zakarian
Erzbischof Norvan Zakarian aus Lyon ist am 22.6.2007 in einer geheimen demokratischen Wahl zum Primas der Armenischen Diözese in Frankreich, der größten armenischen Gemeinde Europas, gewählt worden.

Zwei Jahre nach der Bundestagsresolution zum Völkermord an den Armeniern: Deutschland wird seiner Verantwortung gegenüber den Armeniern nicht gerecht
Am 16. Juni 2005 gedachte die Bundestagsabgeordneten des Völkermordes an den Armeniern im Osmanischen Reich. Sie verurteilte in einer Resolution nicht nur die „Taten der jungtürkischen Regierung des Osmanischen Reiches, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier in Anatolien geführt haben“, sondern auch „die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das angesichts der vielfältigen Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern nicht einmal versucht hat, die Gräuel zu stoppen.“

Gedenkveranstaltung für die Opfer des Genozids an den Armeniern
Am 24. April 2006 findet in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften um 19.00 Uhr die zentrale Gedenkfeier für die Opfer des Genozids an den Armeniern statt. Geladen sind Vertreter aus Politik, Kultur und Wissenschaft.

Mit Druck, Drohungen und Erpressung: Der Weg der Türkei in die EU - Demokratie und Menschenrechte bleiben auf der Strecke
Bei seinem Treffen mit Bundeskanzlerin Merkel will der türkische Ministerpräsident Erdogan auch gegen das geplante EU-weite Verbot der Völkermordleugnung Einspruch einlegen. Ein Staat, wo die Menschen- und Minderheitenrechte nicht eingehalten, die Völkermordleugnung zur Staatsdoktrin erklärt und die Kinder bereits in der Schule mit rassistischen Vorstellungen erzogen werden, hat kein Recht, sich in die Gesetzgebung im demokratischen Europa einzumischen.

ZENTRALE GEDENKFEIER für die Opfer des Genozids an den Armeniern
Am 22. April 2007 findet in der Paulskirche zu Frankfurt am Main um 16.00 Uhr die zentrale Gedenkfeier für die Opfer des Genozids an den Armeniern statt. Geladen sind Vertreter aus Politik, Kultur und Wissenschaft.

Die Verurteilung des türkischen Völkermordleugners Dogu Perincek – ein europaweites Signal gegen Völkermordleugnung
Ein Bezirksgericht in Lausanne hat den türkischen Politiker Dogu Perincek wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern in der Türkei zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter nannte den Angeklagten einen Rassisten und Nationalisten, der bewusst einen Völkermord leugt. „Der Völkermord an den Armeniern ist international und in der Schweiz anerkannt“, begründete der Richter sein Urteil. Wer öffentlich Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, macht sich in der Schweiz strafbar. Dogu Perincek hatte im Jahr 2005 in der Schweiz den Völkermord als „internationale Lüge“ bezeichnet und wurde darauf hin wegen Verstoßes gegen die Antirassismus-Strafnorm angeklagt. Seitdem versuchen türkisch-nationalistische Vereine und die Türkei durch politischen Druck auf die Schweiz, eine Verurteilung zu verhindern. Der Zentralrat der Armenier in Deutschland begrüßt das Urteil des Gerichts in Lausanne. In einer Demokratie darf Völkermordleugnung nicht toleriert werden.

Die Ermordung Hrant Dinks – ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit
Die armenische Gemeinschaft in Deutschland und alle Armenier weltweit sind entsetzt über den heute verübten feigen Mord an Hrant Dink. Der Herausgeber und Chefredakteur der in Istanbul erscheinenden armenischen Wochenzeitung AGOS war die Stimme der Armenier in der Türkei. Zugleich war er immer ein unbeugsamer Kämpfer für Demokratie und Gerechtigkeit. Die Nachricht von der Ermordung Hrant Dinks hat bei uns tiefe Trauer und Betroffenheit hervorgerufen. Wie kein anderer hat Hrant Dink durch seinen Mut, seine Unbeugsamkeit und seine Kritik der türkischen Leugnungspolitik am Völkermord an den Armeniern, den Hass faschistischer Kreise und des türkischen Staates auf sich gezogen.

Cem Özdemir erkennt „vorsichtige Lockerungsübungen“ in der Türkei
In der Debatte um den Linksabgeordneten Keskin meldete sich Cem Özdemir in einem Interview mit der taz (12.01.07) zu Wort. Dabei behauptet er, in der Türkei würde sich derzeit „viel verändern“ und diese Veränderungen, die er als „vorsichtigen Lockerungsübungen“ bezeichnet, würden von der armenischen Gemeinschaft in Deutschland nicht wahrgenommen. Für Özdemir bedeutet es bereits ein großer Fortschritt, wenn bei einer Talkshow in einer der weit über 50 türkischen TV-Sendern gelegentlich auch armenische Journalisten und Publizisten auftreten. Wenn in der Türkei lebende Armenier wie Hrant Dink und Etyen Mahcupyan die Gelegenheit bekommen im türkischen Fernsehen aufzutreten, bedeutet dies noch lange nicht, dass die Türkei sich einer offenen und uneingeschränkten Aufarbeitung ihrer Vergangenheit stellt.