ZAD begrüßt Verurteilung wegen Völkermordlüge

Mit großer Freude begrüßt der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD) das heute veröffentlichte Urteil, mit dem das Schweizer Bundesgericht den Präsident der türkischen Arbeiterpartei, Dogu Perincek, der Rassendiskriminierung für schuldig befindet. Mit diesem Urteil stellt das höchste Schweizer Gericht definitiv klar, dass die Vernichtung der Armenier in den Jahren 1915 ff als Genozid im Sinne der UN-Völkermordkonvention von 1948 gelten. Perincek hatte diesen Völkermord mehrfach verleugnet und als "imperialistische Lüge" bezeichnet.

Der ZAD
sieht in diesem Urteil auch einen Aufruf an die deutsche Politik, die Leugnung
eines Völkermords endlich unter Strafe zu stellen. Nachdem der Deutsche
Bundestag 2005 die Faktizitiät des armenischen Völkermords anerkannt hat, steht
eine entsprechende Änderung des Strafrechts noch immer aus. Das Schweizer
Gericht stellt fest, dass Leugnung des Genozids am
armenischen Volk eine Bedrohung für dessen Identität darstellt. Die Verurteilung
von Perinçek trage zum Schutz der Menschenwürde der armenischen Gemeinschaft
bei, die sich über die Erinnerung an den Genozid von 1915 identifiziere.

Der ZAD fordert den Deutschen Bundestag und das Justizministerium auf, nun dem
Schweizer Vorbild zu folgen und entsprechende Rechtsvorschriften zu beschließen.

 

Zentralrat der
Armenier in Deutschland
Frankfurt
am Main, 19.12.2007

 

 

Anbei
finden Sie den original Text von Gesellschaft Schweiz-Armenien GSA

Gesellschaft Schweiz-Armenien
GSA Medienmitteilung
Bern, 19. Dezember 2007
 

Das Bundesgericht verurteilt Leugner des Völkermords

Mit grosser Genugtuung nimmt die Gesellschaft
Schweiz - Armenien vom heute
veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts Kenntnis, das den Präsidenten der
türkischen Arbeiterpartei, Dogu Perinçek, der Rassendiskriminierung (Art.
261bis StGB) für schuldig befunden hat.

Er hatte im Jahre 2005 wiederholt behauptet, der Genozid am armenischen Volk
von 1915, bei welchem ca. 1.5 Mio. Armenierinnen und Armenier ums Leben
kamen, sei eine „imperialistische Lüge". Perinçek wurde somit endgültig zu
einer bedingten Geldstrafe, zu einer Busse sowie zur Übernahme der
Verfahrenkosten verurteilt. Das Bundesgericht schafft mit diesem
wegweisenden Urteil Klarheit und sorgt zudem für eine Weltpremiere.

Mit diesem Entscheid lässt das höchste Gericht, wie vor ihm bereits das
Lausanner Polizeigericht und der kantonale Kassationshof, keine Zweifel
offen, dass die Ereignisse von 1915 als Genozid im Sinne der
UNO-Völkermordkonvention von 1948 gelten.

Soweit bekannt hat erstmals weltweit ein höchstes Strafgericht eine
Verurteilung wegen Leugnung des armenischen Völkermordes ausgesprochen. Die
Schweizer Justiz hat ihre Unabhängigkeit bewiesen. Sie hat sich namentlich
nicht von Druckversuchen aus der Türkei beeinflussen lassen. Dadurch trägt
das Bundesgericht zur Verhütung weiterer Völkermorde oder Verbrechen gegen
die Menschlichkeit bei, indem es menschenverachtendes Verhalten verpönt und
für Gerechtigkeit und Menschenwürde einsteht. Das Bundesgericht hält fest,
dass die Leugnung des Genozids am armenischen Volk eine Bedrohung für dessen
Identität darstellt. Die Verurteilung von Perinçek, so das oberste Gericht
weiter, trägt zum Schutz
der Menschenwürde der armenischen Gemeinschaft bei, die sich über die
Erinnerung an den Genozid von 1915 identifiziert.

Das Bundesgericht setzt damit aber auch ein Signal für andere Länder. Diese
sind aufgerufen, ihre Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die Leugnung
aller Völkermorde, also auch des Genozids am armenischen Volk,
strafrechtlich verfolgt wird.

Das Urteil, sinnigerweise datiert vom 12. Dezember 2007 und damit vom Tag
der Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher, zeigt aber auch, dass der viel
geschundene Gesetzesartikel zur Verhütung von Rassismus den Gerichten
keinerlei Anwendungsschwierigkeiten bereitet, sondern nützlich und wertvoll
ist.

Die vom Noch-Vorsteher des EJPD initiierte Revision der Bestimmung gegen die
Rassendiskriminierung erweist sich somit als unnötig.

Kontakt:
Co-Präsidenten der GSA Sarkis Shahinian +41 76 399 16 25 und Andreas
Dreisiebner +41 79 671 86 19
asa@armenian.ch | www.armenian.ch