Diese Auffassung vertrat der Bundesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Cem Özdemir, in einem Gespräch am 27. Juli 2011 mit dem Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD). Die deutsche Politik müsse die Türkei motivieren, endlich den Weg der Anerkennung zu gehen und die mittlerweile fast 100 Jahre währende Politik der Geschichtsfälschung zu beenden. Diese Frage wirke durchaus auch auf die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU durch: Nur wenn die Türkei, so Özdemir, nach Europa schaut, haben wir Einfluss. Diesen Einfluss würden wir verspielen, wenn die Türkei ihrem Blick von Europa abwende.
Özdemir steht fest hinter der Bundestagsresolution von 2005, mit der das deutsche Parlament de facto den Völkermord von 1915 anerkannt hat, allerdings bedauert er – mit den Armeniern -, dass diese Resolution den rechtlich verbindlichen Begriff des Genozids umschifft. Deutschland habe sich damit ein Stück weit um die Aufarbeitung der eigenen Rolle in diesem historischen Drama drücken wollen. Dabei sei, so der Grünen-Politiker, der Völkermord an den Armeniern keinesfalls ein rein osmanisch-armenisches, sondern vielmehr ein osmanisch-deutsch-armenisches Problem. Er schlägt gemeinsame Veranstaltungen etwa des ZAD und der Heinrich-Böll-Stiftung vor, in denen die ganze Bandbreite der bilateralen und multilateralen Konfliktlage behandelt werden sollte.
Cem Özdemir befürwortet eine türkisch-armenische Historikerkommission zur Klärung offener Fragen, die vom ZAD allerdings entschieden abgelehnt wird. Die Faktizität des Völkermords von 1915 ist unbestritten, so der ZAD, und erst wenn die Türkei dies anerkenne, könne eine Kommission zweifelsohne bei der Frage der Wiedergutmachung und Versachlichung des öffentlichen Diskurses helfen. Die deutsche Bildungspolitik selbst kann dazu ebenfalls einiges beitragen. Özdemir sagte zu, sich zumindest in den Ländern, in denen die Grünen Regierungsverantwortung tragen, dafür einzusetzen, dass das Thema Völkermord endlich in die Lehrpläne und Schulbücher aufgenommen wird. Diese Forderung, in dem Parlamentsbeschluss von 2005 unmissverständlich formuliert, ist bis heute außer in Brandenburg nicht erfüllt. Wie überhaupt die Gesprächspartner beider Seiten konstatierten, dass diese Resolution weitgehend folgenlos geblieben ist. Der ZAD fordert seit langem eine Novelle, die der UN-„Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ Rechnung trägt und sich damit jeder relativierenden Interpretation entzieht.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand des Zentralrats der Armenier in Deutschland
Frankfurt am Main
03.08.2011