Eine Resolution zu Anerkennung der Republik Arzach wurde vom französischen Senat mit über 99% Ja-Stimmen angenommen

Die französischen Senatoren stimmten bei der Senatssitzung am 25.11.2020 mit 305 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme (keine Enthaltungen) nahezu einstimmig für die Anerkennung der Republik Arzach durch die französische Regierung.

Die französischen Senatoren stimmten bei der Senatssitzung am 25.11.2020 mit 305 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme (keine Enthaltungen) nahezu einstimmig für die Anerkennung der Republik Arzach durch die französische Regierung.
Die Resolution verurteilt die militärische Aggression Aserbaidschans gegen die Bevölkerung in Berg-Karabach und unterstreicht, dass Aserbaidschan hierbei massiv von der Türkei unterstützt wird, u.a. durch die Anwerbung und den Transport an die Front dschihadistischer Söldner aus Syrien. Die Resolution fordert den sofortigen Rückzug der aserbaidschanischen Armee aus den seit dem 27. September 2020 besetzten Gebieten.
Die französischen Senatoren fordern darüber hinaus:
·         Umfängliche und sofortige humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Berg-Karabach
·         Eine internationale Untersuchung der von aserbaidschanischer Seite gegen die Zivilbevölkerung von Berg-Karabach begangenen Kriegsverbrechen, inklusive des Einsatzes von nach internationalem Recht verbotener Waffen.
·         Eine angemessene und harte Reaktion gegenüber der Türkei für ihre Rolle in diesem Konflikt.
·         Schnelles und entschlossenes Handeln der französischen Regierung, um sicherzustellen, dass die Lösung des Konflikts um Berg-Karabach weiterhin im Rahmen der OSZE Minsk Gruppe erfolgt.
·         Die Aufnahme sofortiger Verhandlungen mit dem Ziel, die 1994 festgesetzten Grenzen wiederherzustellen, die Sicherheit der armenischen Bevölkerung zu garantieren, ein Rückkehrrecht für alle Flüchtlinge zu erwirken und das kulturelle und religiöse Erbe der Armenier in der Region Berg-Karabach und in Aserbaidschan zu schützen.

Die Resolution unterstreicht mit Nachdruck, dass weder die Sicherheit, noch die Freiheit der armenischen Bevölkerung unter aserbaidschanischer Herrschaft garantiert werden können – dies wird auch in den Berichten der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und des UN-Komitees gegen rassische Diskriminierung (CERD) so festgehalten. Der Senat erinnert in diesem Zusammenhang ebenso an die von aserbaidschanischer Regierung systematisch organisierten und durchgeführten Massaker an den Armeniern in den aserbaidschanischen Städten Sumgait, Kirovabad (heute Gjandja), Baku und Maragha.

Seitens des Zentralrats der Armenier in Deutschland (ZAD) sind wir den gewählten Volksvertretern des französischen Volkes für diese einstimmige Entscheidung dankbar, die darauf abzielt die Sicherheit und Freiheit der Armenier in der Region wiederherzustellen. Als Vertreter der Armenier in Deutschland hoffen wir sehr, dass auch die Volksvertreter der Bundesrepublik sich dem französischen Senat anschließen und die Bundesregierung in einer Resolution zu Anerkennung der Republik Arzach auffordern werden. Dies ist gemäß Einschätzung einschlägiger Experten die einzige reale Möglichkeit, die Sicherheit und Freiheit der Armenier in der Region Berg-Karabach sicherzustellen.
 
1.       Trilaterale Erklärung der Staatsoberhäupter Russlands, Armeniens und Aserbaidschans – unmittelbare Kampfhandlungen beendet, aber Gefahr für die Armenier in Berg-Karabach weiterhin akut. Diese muss durch wirksame Sicherheitsgarantien gebannt werden.
 
Die trilaterale Erklärung der Staatsoberhäupter – faktisch eine Kapitulation der armenischen Seite – hat die unmittelbaren Kampfhandlungen beendet, die armenische Bevölkerung in Berg-Karabach aber weiterhin in großer Gefahr belassen, die unbedingt gebannt werden muss.
-          Der Status von Berg-Karabach bleibt weiterhin ungeklärt – hierüber gibt es in der Vereinbarung keine Einigung.Dies ermöglicht es Aserbaidschan, auch in Zukunft militärisch gegen die in Berg-Karabach lebenden Armenier vorzugehen, und dies mit dem vorgeschobenen Argument einer Befreiungsaktion vor der internationalen Gemeinschaft zu legitimieren.
-          Es wurde kein Friedensvertrag zwischen Armenien und Aserbaidschan geschlossen. Der Kriegszustand hält weiter an. Damit hat Aserbaidschan weiterhin die Möglichkeit, die Kampfhandlungen jederzeit wieder aufzunehmen.
-          Die neue militärische Lage nach Umsetzung der Vereinbarungen macht eine Verteidigung der Gebiete im Falle eines erneuten aserbaidschanischen Angriffs unmöglich, da der Verbindungskorridor zwischen Armenien und der Republik Arzach mit der Rückgabe der beiden Gebiete Latschin und Karvadschar auf einen 5 km breiten Streifen reduziert wird, der nicht zu verteidigen ist. Ist dieser durchtrennt, kann die winzige Republik Arzach mit einer Fläche von 2.500 km und einer Bevölkerung von nun unter 100.000 Menschen eingekesselt werden.
-          Langfristige Sicherheitsgarantien für die in Berg-Karabach lebende armenische Bevölkerungen wurden auch mit der Stationierung der russischen Friedenstruppen nicht erreicht. Gemäß der trilateralen Erklärung der Staatsoberhäupter ist der Einsatz der russischen Friedenstruppen auf 5 Jahre begrenzt. Eine Verlängerung des Mandats erfolgt nur in dem Fall, falls keine Seite dieser Verlängerung widerspricht. Dementsprechend kann jede Seite die Stationierung der Friedenstruppen unilateral beenden. Faktisch gibt das Aserbaidschan die Möglichkeit, in fünf Jahren die Friedensmission einseitig zu beenden und die geschaffene ideale militärische Lage für einen neuen Angriff und die endgültige Besetzung des Gebiets zu nutzen, inklusive einer Ausrottung bzw. Vertreibung der kompletten armenischen Bevölkerung in Berg-Karabach.
 
Die einzige Möglichkeit, das Überleben der Armenier in Berg-Karabach zu sichern, ist die schnellstmögliche Regulierung der Status‘ von Berg-Karabach. Diese Regelung muss umfangreiche und wirksame Sicherheitsgarantien erhalten. Die internationale Anerkennung der Unabhängigkeit der Republik Arzach scheint angesichts der Aggression, mit der Aserbaidschan gegen die Armenier in Berg-Karabach vorgeht, neben einer massiven und auf Jahrzehnte ausgelegten Präsenz internationaler Friedenstruppen der einzig gangbare Weg.
 
 
2.       Bestrafung der Menschenrechts- und Kriegsverbrechen, Schutz und Rückgabe der Geiseln, Schutz der armenischen Kulturgüter
 
Neben den oben beschriebenen, mittelfristigen Gefahren, sieht sich die armenische Bevölkerung unmittelbaren Gefahren gegenüber, die keinen Aufschub zulassenund sofort angegangen werden müssen. Ebenso müssen die von der aserbaidschanischen Seite systematisch begangenen Menschenrechts- und Kriegsverbrechen im Verlauf der Angriffe von September, Oktober und November entsprechend registriert und die Schuldigen bestraft werden.
-          Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen: Folter- und Ermordung von Geiseln, Schändung der Leichen (Enthauptungen, das Abschneiden von Ohren und weiteres), gezielter, massiver und langanhaltender Einsatz von von der Genfer Konvention verbotenen Streubomben gegen die Zivilbevölkerung, ebensolcher Einsatz von chemischen Massenvernichtungswaffen (Bomben mit weißem Phosphor) gegen die Zivilbevölkerung. Zielgerichterer Beschuss von Wohnblöcken, Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen, Kirchen und weiterer ziviler Infrastruktur.
-          Folter an Geiseln geht auch nach trilateraler Erklärung weiter:Internationale Organisationen weisen auf die akute Gefahr weiterer Folter bei den in aserbaidschanischer Haft befindlichen armenischen Soldaten und Zivilisten hin. Entsprechende Dokumentationen (Videos und Photos) wurden von aserbaidschanischen Soldaten selbst über Social Media verbreitet und liegen vor.
-          Zerstörung armenischer/christlicher Kulturgüter:Die Glockentürme des Doms in Sushi wurden innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einnahme der Stadt Sushi von aserbaidschanischen Truppen geschleift. Videos aserbaidschanischer Soldaten, die Kreuzsteine zerstören, Kirchen verunstalten oder abtragen, oder armenische Grabsteine schänden, werden von den erstgenannten gerne in den sozialen Medien verbreitet. Schätzungsweise 100 Klöster und Kirchen in Berg-Karabach fallen nun unter aserbaidschanische Kontrolle. Die aktuellen Bilder, sowie die Erfahrungen aus dem Gebiet Nachichewan, das ebenfalls vor Armenien an Aserbaidschan gefallen ist und wo jedweder Hinweis auf die armenische Kultur inklusive der größten Sammlung von Kreuzsteinen weltweit spurlos vernichtet wurde, zeigen die akute Gefahr für diese Kulturgüter auf.
 
Es ist von größter Bedeutung, dass unverzüglich Schritte unternommen werden, genauer:
-          Internationale Strafverfolgung aller dokumentierten Kriegsverbrechen, sowohl der aserbaidschanischen, als auch der türkischen Seite, inklusive Prozesse vor internationalen Gerichten und der Einführung von Sanktionen gegen das herrschende aserbaidschanische Regime, das für selbige verantwortlich ist.
-          Sofortige Forderung nach Übergabe aller Gefangenen an das Rote Kreuz, unter Androhung (und auch Einführung) von Sanktionen bei Zuwiderhandlung.
-          Stellung der armenischen Klöster und weiterer Kulturgüter in Berg-Karabach, sowie den angrenzenden Gebieten unter Denkmalschutz – Aufnahme der wichtigsten Kulturgüter in das Weltkulturerbe. Zulassung von Vertretern von UNICEF und USESCO zu den jeweiligen Denkmälern. Stationierung internationaler Beobachter und Schutztruppen an den wichtigsten Denkmälern.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Vorstand
Zentralrat der Armenier in Deutschland e.V.
Frankfurt am Main, 26.11.2020