Türkische Genozidleugner verstoßen gegen Demonstrationsauflagen des Oberverwaltungsgerichts

Der Zentralrat der Armenier in Deutschland hatte die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, wonach den türkisch-nationalistischen Genozidleugnern verboten wurde, auf der Kundgebung am 18. März sowohl auf Transparenten, als auch in Redebeiträgen von einer „Genozidlüge“ zu sprechen, begrüßt.

Trotzdem haben sich die Demonstranten nicht an die klaren
Demonstrationsauflagen gehalten. Wir hätten erwartet, dass die Polizei, die
noch am 13. März ein Demonstrationsverbot ausgesprochen hatte, zumindest die
Einhaltung der Auflagen des OVG entschlossen durchgesetzt hätte.

Es ist uns völlig unverständlich, wie in einem Rechtsstaat
unter den Augen der Polizei die Entscheidung eines deutschen Gerichts offen
missachtet werden kann. Die türkisch-nationalistischen Genozidleugner haben
somit nicht nur das Andenken der Opfer des Völkermords an den Armeniern
verunglimpft, sondern mit ihrem Verstoß gegen Demonstrationsauflagen, auch den
Rechtsstaat verhöhnt, frei dem Motto: was interessieren uns Auflagen deutscher
Gerichte.

Vom Berliner Innensenator Körting erwarten wir, dass er die
Organisatoren der Demonstration wegen des offensichtlichen Verstoßes gegen die
Auflagen der Demonstration zur Verantwortung zieht und umgehend rechtliche
Schritte gegen sie einleitet. Ferner
verlangen wir vom Innensenator bzw. von der Berliner Polizeiführung eine
Erklärung dafür, warum die Polizei nicht für eine strikte Einhaltung der Demonstrationsauflagen
gesorgt hat.

 


Zentralrat
der Armenier in Deutschland e.V.

Frankfurt

21. März
2006